Laut Ministerialerlass des Landes NRW 0847/15.11 ist beginnend ab Stichtag 1.4.2016 das “Bestehen eines Einbürgerungstests für das Ruhrgebiet” zwingende Voraussetzung bei “Verlegung des Hauptwohnsitzes in eine der 53 zugehörigen Kommunen.” Mit einem weinenden und einem lachenden Auge muss ich
Verpflichtend ab dem 1.4.2016: der Einbürgerungstest für das Ruhrgebiet











